Der Architekt

entwickelt mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin auf Grundlage der finanziellen Möglichkeiten, den gestalterischen Wünschen und des Raumprogramms ein ganz persönliches Projekt.

Dabei übernimmt der Architekt folgende Aufgaben:

 

künstlerische Gestaltung und Planungsmanagement

  • Vorentwurf
  • Entwurf
  • behördliche Einreichung
  • Detail- und Ausführungsplanung

Finanzmanagement

  • Massenermittlung
  • Kostenschätzung
  • Leistungsverzeichnis
  • Ausschreibung
  • Anbotsvergleich
  • Auftragsvergabe
  • Kontrolle der Abrechnungen

Baumanagement

  • Technische Leitung der Bauausführung
  • die Koordination der Arbeiten
  • örtliche Bauaufsicht
  • Kontrolle und Abnahme der Leistungen

Anwalt und Treuhänder

  • Berufsmäßige Vertretung des Bauherrn in allen Phasen vor Behörden, Körperschaften öffentlichen Rechts und den am Bau tätigen Firmen

Die Büroleistung des Architekten umfasst:

  • Projektvorbereitung (Grundlagenerarbeitung)
  • Vorentwurfsplanung
  • Entwurfsplanung
  • Einreichplanung
  • Ausführungs- und Detailplanung
  • Kostenermittlungsgrundlagen, Ausschreibungen und Vergaben
  • Künstlerische Oberleitung

Örtliche Bauaufsicht:

  • Grundsätzliche Interessensvertretung, allgemeine Koordination und Dokumentation
  • Terminplanerstellung, Terminüberwachung, Terminsteuerung
  • Qualitätskontrolle
  • Aufmaßprüfung, Rechnungsprüfung, Zahlungsfreigaben
  • Kostenschätzungen, Kostenkontrolle, Kostenprognosen
  • Übernahme, Gewährleistungsbetreuung, Schlussfeststellung
  • Leistungen zu Lasten Dritter (Ersatzvornahme/Entgeltminderung)
  • Projektdokumentation